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Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere davon, ob beide Partner einverstanden sind.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren meist zwischen drei und sechs Monaten.
Kommt es zu Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht, kann sich das Verfahren verlängern.
Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen den Ablauf deutlich.
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Einkommen der Ehepartner abhängt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen in der Regel geringere Kosten an, da nur ein Anwalt nötig ist.
Zusätzliche Streitigkeiten über Unterhalt oder Vermögen erhöhen den Aufwand und damit auch die Kosten.
Viele Kanzleien bieten eine erste Kosteneinschätzung oder Ratenzahlung an.
Für die Einreichung der Scheidung muss mindestens ein Partner anwaltlich vertreten sein.
Der andere Partner kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen, wenn alles einvernehmlich ist.
Sobald jedoch eigene Anträge gestellt werden sollen, ist ein eigener Anwalt erforderlich.
Eine rechtliche Beratung schützt vor Nachteilen und Missverständnissen.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung bestehen.
Nur bei schwerwiegenden Konflikten kann das Gericht das Sorgerecht einem Elternteil übertragen.
Wichtige Entscheidungen für das Kind müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden.
Das Wohl des Kindes steht dabei immer an erster Stelle.
Beide Ehepartner müssen sich über alle wichtigen Punkte – etwa Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht – einig sein.
Ein Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, das Verfahren läuft meist unkompliziert ab.
Nach der Anhörung vor Gericht wird die Ehe rechtskräftig geschieden.
Diese Form ist meist schneller, günstiger und nervenschonender als ein Streitverfahren.
In der Regel ist eine Scheidung nach einem Trennungsjahr möglich.
Dieses Jahr soll sicherstellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Nur in Härtefällen (z. B. Gewalt) kann die Scheidung auch früher beantragt werden.
Ein Anwalt kann prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Trennungsjahr beginnt, sobald die Ehepartner nicht mehr als Paar zusammenleben.
Dies kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn klar getrennt gewirtschaftet wird.
Das Gericht verlangt einen Nachweis über die tatsächliche Trennung.
Nach Ablauf des Jahres kann die Scheidung eingereicht werden.
Entscheidend ist, wem die Immobilie gehört und wie sie finanziert wurde.
Häufig wird sie verkauft oder einer Partei zugesprochen, die den anderen auszahlt.
Auch Mietwohnungen müssen geregelt werden – etwa, wer dort wohnen bleibt.
Eine notarielle oder gerichtliche Vereinbarung schafft Klarheit.
In der Regel gilt der Zugewinnausgleich: Beide erhalten den Vermögenszuwachs während der Ehe zur Hälfte.
Vor der Ehe eingebrachtes Vermögen bleibt unberührt.
Sonderregelungen sind durch Eheverträge oder gerichtliche Entscheidungen möglich.
Eine transparente Aufstellung aller Vermögenswerte ist entscheidend.
Während der Trennung besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ein Partner weniger verdient.
Nach der Scheidung kann nachehelicher Unterhalt gewährt werden – je nach Lebenssituation.
Wichtige Faktoren sind Einkommen, Betreuung von Kindern und Erwerbsfähigkeit.
Die genaue Höhe wird individuell berechnet.
Die Eltern können gemeinsam festlegen, bei wem das Kind hauptsächlich wohnt.
Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Familiengericht.
Das Gericht berücksichtigt das Kindeswohl und – je nach Alter – auch den Kindeswillen.
Oft wird ein Wechselmodell oder ein fester Lebensmittelpunkt vereinbart.
Bei der Trennung leben die Partner getrennt, bleiben aber rechtlich verheiratet.
Die Scheidung beendet die Ehe offiziell durch ein gerichtliches Urteil.
Erst danach können Ansprüche wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt abschließend geregelt werden.
Die Trennung ist Voraussetzung für eine Scheidung.
Ja, die persönliche Anwesenheit bei der Scheidungsverhandlung ist in der Regel Pflicht.
Der Termin ist meist kurz und dient vor allem der Bestätigung der Scheidung.
In besonderen Fällen kann eine Ausnahme beantragt werden.
Ihr Anwalt begleitet Sie bei diesem Termin.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht aufgeteilt.
Das Familiengericht führt diesen Ausgleich automatisch durch, wenn keine Vereinbarung besteht.
Ziel ist, beide Partner im Alter finanziell abzusichern.
In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Ja, bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das oft möglich.
Ein Anwalt kann den Antrag digital beim Gericht einreichen.
Alle Unterlagen und die Kommunikation erfolgen bequem online.
Das spart Zeit und vereinfacht den Ablauf deutlich.
Wenn der andere Partner nicht zustimmt, verlängert sich die Trennungszeit auf drei Jahre.
Nach Ablauf dieser Zeit kann die Scheidung auch ohne Einverständnis erfolgen.
Während dieser Phase können trotzdem wichtige rechtliche Regelungen getroffen werden.
Ein Anwalt hilft dabei, Ihre Ansprüche zu sichern.
Nach der Trennung kann die gemeinsame Steuerklasse nicht mehr genutzt werden.
Ab dem folgenden Jahr gelten die Steuerklassen I oder II (für Alleinerziehende).
Das kann Auswirkungen auf das Nettoeinkommen beider Partner haben.
Eine steuerliche Beratung ist hier oft sinnvoll.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Vermögen, Unterhalt und Eigentum festlegen.
Im Scheidungsfall wird geprüft, welche Vereinbarungen gültig und fair sind.
Gerichte respektieren vertragliche Regelungen, sofern sie ausgewogen sind.
Dadurch kann das Verfahren oft vereinfacht oder verkürzt werden.
Wichtige erste Schritte sind die Klärung der Finanzen und des Wohnraums.
Sichern Sie Dokumente, Kontozugänge und persönliche Unterlagen ab.
Beantragen Sie gegebenenfalls Trennungsunterhalt oder Kindergeld.
Juristische Beratung hilft, rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Ja, nach der Scheidung können Sie problemlos den Geburtsnamen wieder annehmen.
Der Antrag erfolgt beim Standesamt, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
Auch der Doppelname kann abgelegt werden.
Die Änderung ist unkompliziert und schnell erledigt
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