Nicht jede Scheidung verläuft gleich – es gibt typische Konstellationen, die besonders oft vorkommen. Ob einvernehmlich, mit Vermögen, Kindern oder international: Wir kennen die Abläufe und begleiten Sie sicher durch den Prozess.
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Nach einem Jahr räumlicher Trennung kann die Ehe ohne Streit geschieden werden. Dies ist der Regelfall bei vielen Verfahren.
In besonderen Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Dafür müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.
Wenn gemeinsames Eigentum vorhanden ist, braucht es klare Regelungen. Wir begleiten Sie bei allen finanziellen und rechtlichen Fragen.
Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle. Es geht um Sorgerecht, Umgang und faire Lösungen für beide Seiten.
Wenn einer der Partner im Ausland lebt, gelten besondere Vorschriften. Wir helfen Ihnen, auch grenzüberschreitende Verfahren sicher zu meistern.
Wir beantworten Ihnen gerne all Ihre Fragen rund um unsere Angebote und Services. Unser Team steht Ihnen mit kompetenten Antworten und hilfreichen Informationen jederzeit zur Seite. So finden Sie schnell, klar und persönlich genau die Unterstützung, die Sie brauchen.
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere davon, ob beide Partner einverstanden sind.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren meist zwischen drei und sechs Monaten.
Kommt es zu Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht, kann sich das Verfahren verlängern.
Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen beschleunigen den Ablauf deutlich.
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Einkommen der Ehepartner abhängt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen in der Regel geringere Kosten an, da nur ein Anwalt nötig ist.
Zusätzliche Streitigkeiten über Unterhalt oder Vermögen erhöhen den Aufwand und damit auch die Kosten.
Viele Kanzleien bieten eine erste Kosteneinschätzung oder Ratenzahlung an.
Für die Einreichung der Scheidung muss mindestens ein Partner anwaltlich vertreten sein.
Der andere Partner kann der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen, wenn alles einvernehmlich ist.
Sobald jedoch eigene Anträge gestellt werden sollen, ist ein eigener Anwalt erforderlich.
Eine rechtliche Beratung schützt vor Nachteilen und Missverständnissen.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung bestehen.
Nur bei schwerwiegenden Konflikten kann das Gericht das Sorgerecht einem Elternteil übertragen.
Wichtige Entscheidungen für das Kind müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden.
Das Wohl des Kindes steht dabei immer an erster Stelle.
Beide Ehepartner müssen sich über alle wichtigen Punkte – etwa Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht – einig sein.
Ein Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, das Verfahren läuft meist unkompliziert ab.
Nach der Anhörung vor Gericht wird die Ehe rechtskräftig geschieden.
Diese Form ist meist schneller, günstiger und nervenschonender als ein Streitverfahren.